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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - 20 B 1537/08 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2009 - 20 B 1537/08 (https://dejure.org/2009,121132)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 (https://dejure.org/2009,121132)
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 22 L 1168/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - 20 B 1537/08
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23
Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2 …
Entscheidend für die Bewertung eines Verstoßes gegen das Waffengesetz als gröblich ist nicht nur, ob im Einzelnen die Rechtsverletzung gemessen an den Zielsetzungen der einschlägigen Vorgaben objektiv schwer wiegt, sondern auch, ob sie dem Betreffenden zugleich als grobe Pflichtwidrigkeit zuzurechnen ist, entweder weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat (OVG NRW, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, juris Rn. 7).Entsprechend wiegt eine solche Rechtsverletzung objektiv im Grundsatz besonders schwer (OVG NRW, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, juris Rn. 8).
- VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 126/22
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher …
Eine solche fehlerhafte Einstellung kann etwa angenommen werden, wenn die vom Betroffenen an den Tag gelegte Nachlässigkeit Zweifel an seiner Verlässlichkeit oder seine Kenntnis waffenrechtlicher Bestimmungen offenbart (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 20 B 1537/08 -, juris Rn. 8).